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Wir bitten zu beachten, dass Sie als unser Kunden beim Versand von Ware an Endabnehmer eigene Verpflichtungen zur Registrierung vornehmen müssen. Dies gilt auch bei Versand durch einen Dritten in Ihrem Auftrag. Insofern bitten wir Sie, sich diesbezüglich entsprechend zu informieren.
Die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) wurde publiziert (s. Internetadresse der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) http://echa.europa.eu/). Eine Auskunft, ob Stoffe der Kandidatenliste im Erzeugnis oder seiner Verpackung über 0,1 Massen% enthalten sind, kann noch nicht gegeben werden, da erst Nachforschungen bei unseren Lieferanten notwendig sind.
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Die COS Distribution AG hat eine neue WEEE-Reg.Nr. beantragt.
Am 16.03.05 wurde vom Deutschen Bundestag das Elektro- und Elektrotechnikgerätegesetz (ElektroG) verabschiedet, das die beiden europäischen Richtlinien (RoHS und WEEE) in nationales Recht umsetzt.
Vom 13.08.05 an müssen Elektro- und Elektrotechnikgeräte, die zur privaten Verwendung geeignet oder bestimmt sind, von den Herstellern von Elektro- und Elektrotechnikgeräten (§3 Abs.11 und §12 Satz 2 ElektroG) gem. Anhang II ElektroG gekennzeichnet werden.
Ab dem 24.11.2005 besteht für Hersteller nach §6 Abs.2 die Verpflichtung, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) registriert zu lassen, bevor Sie Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen (§6 Abs. 2 und 3 ElektroG).
Das Schadstoffverbot tritt am 01.07.06 in Kraft und besagt, dass es für Hersteller verboten ist, ab diesem Zeitpunkt „neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtprozent, Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE)“ je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten“ (§6 Abs.1 Satz 1).
Wir als COS Distribution AG werden die im Gesetz beschriebenen Definitionen und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes fristgerecht einhalten. Die Einhaltung der Maßnahmen betreffen auch unsere Lieferanten und Hersteller.
WEEE (EU-Richtlinie 2002/96/EG): Die Waste from Electrical and Electronic Equipment ist eine Richtlinie zur Regelung der Rücknahme und der Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten => E-Schrott-Recycling Richtlinie.
Richtlinie 2002/96/EG » des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (vom 27. Januar 2003).
RoHS (EU-Richtlinie 2002/95/EG): Die Restriction of the use of certain Hazardous Substances ist eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Hier werden konkrete Verbote oder Grenzwerte für bestimmte Substanzen, die Mensch und Umwelt gefährden, festgelegt => Stoffverbotsrichtlinie.
Richtlinie 2002/95/EG »des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (vom 27. Januar 2003).
Beide Richtlinien sind seit dem 13. Februar 2003 bindendes EU-Recht und müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.
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