AGB Impressum
HomeUnternehmenHersteller // PortfolioNeukundeCOS TermineServiceKontaktKunden Österreich
   
 

Firmenprofil


Unser Ziel // Ihr Erfolg


// Wir sind...


Presse


Newsletter


Stellenanzeigen


AGB


Einkaufsbedingungen


Servicebedingungen

 

// Einkaufsbedingungen

AGB COS Distribution AG »
Einkaufsbedingungen »
Servicebedingungen »

Stand 16.09.2009

1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten Lieferungen von Produkten und Leistungen des Lieferanten annehmen oder diese bezahlen.

2. Bestellung
2.1 Lieferverträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2.2
Bestellungen können von uns widerrufen werden bis sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 3 Tagen seit Zugang des Lieferabrufs widerspricht.

3. Preise und Transportversicherung, Urheberrechtsabgabe
3.1 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise "geliefert verzollt". Der Kaufpreis schließt die Lieferung "frei Haus" einschließlich Verpackung ein.

3.2
Der Lieferant verpflichtet sich uns gegenüber die abzuführenden Urheberrechtsabgaben direkt an die entsprechenden Stellen abzuführen und dies uns gegenüber zum Ende eines jeden Monats nachzuweisen. Beträge, welche wir direkt an die entsprechenden Stellen abzuführen hatten, erstattet der Lieferant am Ende eines jeden Monats an uns. Eine entsprechenden
Aufstellung der angefallenen Beträge wird dem Lieferanten von uns übersandt
werden.

3.3
Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird die Transportversicherung durch uns abgedeckt und darf somit nicht berechnet werden.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit im Einzelfall keine Vereinbarung getroffen wird, wird die Zahlung im Regelfall innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware und nach Erhalt der Rechnung netto erfolgen.

5. Lieferung, Liefertermine, Vertragsstrafe
5.1
Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

5.2 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und strikt einzuhalten. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist nicht die Lieferung "frei Werk" (DDU oder DDP gemäß Incoterms 2000) vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.

5.3 Sobald der Lieferant erkennen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat es dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung uns gegenüber anzuzeigen.

5.4 Kommt der Lieferant in Verzug mit seiner Leistung, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, Ersatzbeschaffung auf Kosten des Lieferanten zu veranlassen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro angefangene Kalenderwoche, jedoch nicht mehr als maximal 5 % des Warenwertes verlangen. Wir sind aber auch berechtigt, den konkreten Schaden geltend zu machen, der den pauschalen Schadensbetrag übersteigen kann. Der Lieferant ist in jedem Fall berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.

6. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben.

7. Verpackung
Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Verpackung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verantwortlich. Soweit solche Vorgaben nicht bestehen, hat die Verpackung einschlägigen Vorschriften und üblichen Standards zu entsprechen.
Der Lieferant haftet für Beschädigungen des Vertragsgegenstandes aufgrund unsachgemäßer Verpackung.

8. Garantie, Haftung und Mängelrüge, Pflichtverletzung
8.1
Der Lieferant garantiert, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit beeinträchtigenden Mängel aufweist, die vereinbarte oder garantierte Beschaffenheit hat, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, dem neusten Stand der Technik, den gültigen Richtlinien, einschlägigen Gesetzen, Regelwerken, den neuesten Vorschriften der Behörden, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den üblichen und technischen Qualitätssicherungsnormen, insbesondere - jedoch nicht hierauf
beschränkt - folgenden Normen entspricht:

  • der RICHTLINIE 2002/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27.Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
  • den VDE und VDI Richtlinien, CE; EN; TÜV, DIN Standards
  • dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

8.2 Entspricht der Liefergegenstand dem nicht, so können wir nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, nach den gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. In dringenden Fällen oder bei Säumnis oder Erfolglosigkeit des Lieferanten mit der Mängelbeseitigung, können wir die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst beseitigen.

8.3
Hat der Lieferant eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des
Liefergegenstandes übernommen, so können wir daneben auch die Ansprüche aus der Garantie geltend machen.

8.4 Wir werden Lieferanten Mängel des Liefergegenstandes unverzüglich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Die Eingangskontrolle bei uns beschränkt sich regelmäßig auf die Identitäts- und Mengenkontrolle sowie auf die Prüfung nach offensichtlichen Transportschäden. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Durch die Abnahme
der Lieferungen und Leistungen durch uns wird die Gewährleistungspflicht des Lieferanten nicht berührt.

8.5 Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 24 Monate. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen.

8.6 Die aufgrund der Gewährleistung beanstandeten Teile bleiben bis zum Ersatz unser Eigentum und zu unserer Verfügung und werden durch Ersatz Eigentum des Lieferanten.

9. Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungsschutz
9.1
Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

9.2
Im Rahmen dieser Haftung ist der Lieferant auch verpflichtet etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer erforderlichen, von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar- unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

10. Schutzrechte
Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und ihre Verwertung durch uns keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns und unsere Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.

11. RMA Abwicklung
1. Transport
Die defekte Ware steht bei uns nach Terminabsprache zur Abholung durch Sie bereit. Alternativ ist ein Versand auf Kosten des Lieferanten möglich.

2. Kostenvoranschlag

Wird ein unbemerkt mechanisch beschädigter Artikel an Sie gesandt, so ist ohne Berechnung ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Stimmen unser Kunde oder wir der Reparatur zu den angegebenen Kosten nicht zu, erfolgt die Rücksendung an uns kostenfrei.

12. Abtretungsverbot
Der Lieferant ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns, seine Ansprüche abzutreten.

13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommender vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht; CISG) wird ausgeschlossen.
13.3 Gerichtsstand ist Gießen. Wir sind auch berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl an seinem Geschäftssitz, seiner Niederlassung oder am Erfüllungsort zu verklagen


nach oben  |  Seite drucken
 
       

 

 
COS Distribution AG // Nikolaus-Otto-Str. 11 // 35440 Linden // Telefon: 06403-971-0 // Fax: 06403-971-220 // E-Mail: info@cosag.de